| Der Jahrtausendirrtum der Veterinärmedizin
Die Ausgangssituation
Die Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates des Hundes stellen seit Jahrzehnten ein erhebliches veterinärmedizinisches Problem dar. In den westlichen Ländern sind nach den Statistiken der kynologischen Verbände 70 – 80 er gesamten Hundepopulationen betroffen. In nahezu allen Rassen liegen bei mehr als der Hälfte der Hunde insbesondere an Acetabulum und Femur – der Hüftgelenkspfanne und dem Oberschenkelkopf – pathologische Veränderungen vor, die als Hüftgelenksdysplasie (HD) oder Canine Hip Dysplasia (CHD) bezeichnet werden. Ätiologisch bzw. ursächlich wurde bei der Hüftgelenksdysplasie des Hundes bislang allgemein eine polygene Vererbung angenommen. Der Begriff kommt aus der Nutz- und Schlachttierzucht und besagt, dass neben den Erbfaktoren auch Einflüsse aus der Umwelt, – insbesondere die Ernährung – bei der Ausprägung eines Merkmals eine Rolle spielen. Das Verhältnis wird durch den Heritabilitäts- bzw. Erblichkeitsgrad ausgedrückt. Bei der HD des Hundes nahm man prozentuale Werte von bis zu 60 n, oder bezogen auf 1, von 0,2-0,6. In Deutschland, Frankreich, England und den Vereinigten Staaten wurden durch die Hundezuchtverbände Röntgensysteme geschaffen, um die Hüftgelenksdysplasie zu erfassen und zu bekämpfen. Aber nur in Deutschland und einigen anderen kleinen europäischen Ländern sollte die HD mittels Selektion und Ausschluss der erkrankten Hunde aus der Zucht aus den Populationen der einzelnen Rassen eliminiert werden. Diese genetischen Maßnahmen erwiesen sich jedoch über drei Jahrzehnte als erfolglos. Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) in Deutschland erzielte mit seinen Bemühungen keinerlei Erfolge gegenüber der Société Centrale Canine (SCC) in Frankreich. dem Kennel Club (KC) in England oder dem American Kennel Club (AKC) in den USA. Die Hüftgelenksdysplasie liegt in allen westlichen Ländern wie eh und je bei 60 – 65 ller Hunde. Hinzu kommen noch andere pathologische Veränderungen, sodass sich eine Gesamtmorbidität- bzw. Gesamterkrankungsrate des Skeletts von 70 – 80 ergibt. In den meisten Fällen besteht die HD neben anderen Skeletterkrankungen. Die Tierärzte in den westlichen Ländern forderten zwar ohne Nennung diesbezüglicher Einzelheiten eine »ausgewogene Ernährung« des Hundes und überließen es der Industrie für Tiernahrung, den Hund mit »optimierten Vollnahrungen« zu ernähren. Derzeit werden 80 – 90 er gesamten Hunde ganz oder teilweise mit industriellem Fertigfutter ernährt, das somit zum Maßstab einer gesunden Hundeernährung wurde. Mit diesen neuen Fütterungsmethoden konnte aber auch keine signifikante Verbesserung in der Morbidität der Hüftgelenksdysplasie erzielt werden. Es bestehen vielmehr darüberhinaus mit einer sehr hohen Gesamterkrankungsrate zahlreiche ernährungsbedingte Erkrankungen verschiedener Organsysteme. Nach Marc Torel und Klaus Dieter Kammerer – einem Tierarzt und einem Pharma-Manager mit medizinischer Ausbildung – können mit züchterischen Maßnahmen und der derzeitigen industriellen Hundenahrung grundsätzlich keine Verbesserungen in der Erkrankungsrate der Hüftgelenksdysplasie erzielt werden, weil die HD nicht erblich ist und das heutige Hundefutter die HD nicht verhindert, sondern überhaupt erst verursacht. Nach Auffassung dieser Autoren wird die Hüftgelenksdysplasie des Hundes – abgesehen von Infektionen und Traumen - allein durch ernährungsbedingte Stoffwechselerkrankungen und damit durch Fehlernährung verursacht. Ein Artikel der TU erregte weltweites Aufsehen Im Jahre 1996 veröffentlichte die angesehene »Tierärztliche Umschau« (TU) das Fortsetzungsreferat »Aktuelle Notizen über die Hüftgelenksdysplasie beim Hund« von Marc Torel und Klaus Dieter Kammerer. Darin referierten und analysierten die Autoren die gesamte Entwicklung der Hüftgelenksdysplasie. Sie legten dar, dass die Erblichkeit der Hüftgelenksdysplasie niemals schlüssig nachgewiesen worden war und objektiv nicht gegeben ist, sodass deshalb die Zuchtprogramme über nunmehr drei Jahrzehnte ohne Erfolg bleiben mussten. (Tierärztliche Umschau, Jahrgang 51, S. 455 ff., 1996) Nach Auffassung von Torel/Kammerer spricht vielmehr alles dafür, dass bei der HD eine alimentär/hormonelle Ätiologie und Pathogenese infolge Fehlernährung und erhöhter Produktion von Somatotropin, Trijodthyronin (T3), Thyroxin (T4), des Parathormons und des insulinähnlichen Wachstumsfaktors IGF-I im Organismus des Hundes vorliegt. Die Autoren zogen weiterhin Schlussfolgerungen für die Ernährung und Haltung des Hundes und gaben Hinweise zur Prophylaxe seiner Skeletterkrankungen. Damit brachten sie zum Ausdruck, dass die HD eine nahrungs- und hormonell bedingte Ursache und Krankheitsentstehung hat. Die Fehlernährung verursacht eine erhöhte Produktion des Wachstumshormons, der Schilddrüsenhormone Trijodthyronin und Thyroxin, des Parathormons und des insulinähnlichen Wachstumsfaktors im Organismus des Hundes. Die Autoren beschrieben eingehend die Einzelheiten der Fehler-nährung und die nachteiligen Folgen für das Skelett. Die Publikation fand in der Tierärzteschaft ein großes Interesse und eine weltweite Resonanz. Aus ganz Europa, aus den USA und selbst aus Südafrika und Australien gingen bei den Autoren und der Schriftleitung der TU durchweg sehr positive und zustimmende Zuschriften ein. Der Dreißigjährige Krieg mit heftigen Kämpfen Diese aufsehenerregenden »Aktuellen Notizen« bildeten die Grundlage für das im Jahre 1997 erschienene Kompendium
» Der Dreißigjährige Krieg 1966-1996 «.
Die Bekämpfung der Hüftgelenklsdysplasie in Deutschland 1966-1996
Das von den Autoren Torel/Kammerer mit einer gewissen Selbstironie als »Kampf- und Streitschrift« bezeichnete Buch lieferte weitere Daten, Fakten und Hintergründe zum Thema Hüftgelenksdysplasie, insbesondere in der bereits im März 1999 erschienenen ergänzten und überarbeiteten 2. Auflage. (ISBN 3-9807236-1-5) Der Titel lehnte sich an den Glaubenskrieg von 1618-1648 in Mitteleuropa an, da nach der mit ironischen Spitzen versehenen Darstellung der Autoren die gegen die Hüftgelenksdysplasie gerichteten Bekämpfungsmaßnahmen in den Vereinen und Verbänden infolge der bestehenden dogmatischen Auffassungen nicht nur geradezu kriegerisch, sondern letztlich im Ergebnis auch sinnlos waren. Durch seinen Furor teutonicus – sein teutonisches Ungestüm – machte das Kompendium Furore. Die Autoren Torel/Kammerer verstanden sich nicht nur auf Wortgefechte und fochten eine scharfe Klinge, sondern fuhren auch schwere Geschütze auf. Die Kampfhandlungen mit Angriff und Gegenangriff zwischen ihnen und den Betroffenen aus Industrie und Veterinärmedizin beschäftigen derzeit noch die Justiz und verschiedene Behörden. Die Bundestierärztekammer, der Verband für das Deutsche Hundewesen und die Firma Mars/Waltham/Effem boykottierten nach Kartellabsprachen das Buch und unterdrückten die Berichterstattung darüber in der Tierärzteschaft, in den Vereinen und in den Medien. Als diese Maßnahmen die Verbreitung des Kompendiums durch Mund-zu-Mund-Propaganda nicht verhindern konnten, wurde der VDH von der BTK und Waltham/ Effem vorgeschoben, um vor dem Landgericht Dortmund ein Verbot des Buches zu erwirken. Als selbst eine bei der parteiischen und beeinflussten 7. Zivilkammer am 23.09.1999 erlangte einstweilige Verfügung den Vertrieb des Buches nicht zu stoppen vermochte, intrigierte der VDH beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Frankfurt und erreichte am 10.02.2000 eine Löschung des Titels im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB-Verzeichnis), womit »Der Dreißigjährige Krieg« faktisch auf den Index verbotener Bücher gesetzt wurde, denn er war über den Buchhandel nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand zu erhalten. Die ersten gerichtlichen Maßnahmen gegen den Börsenverein vor dem Landgericht Frankfurt scheiterten zunächst, da hinter den Kulissen zwischen den Richtern die Fäden gezogen und Absprachen zu Gunsten des VDH und seiner Auftraggeber getroffen worden waren. Nach weiteren gerichtlichen Maßnahmen wird aber das Buch wieder im VLB-Verzeichnis geführt und kann über den Buchhandel bezogen werden. Mit einer vorgefassten Entscheidung, die mit der geltenden Rechtsordnung unvereinbar ist und jeder rechtlichen Grundlage entbehrt sowie unter grober Verletzung des Zivilprozessrechts, entsprach nunmehr am 16.03.2000 die 7. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund im Verfahren der Hauptsache den Anträgen des VDH und verbot einzelne Passagen des Buches mit Wertungen über die Handlungsweise des Verbandes und seiner Leute, womit auch gleichzeitig das Grundrecht der Pressefreiheit eingeschränkt wurde. Die Tatsachenbehauptungen, insbesondere die wissenschaftlichen Aussagen, blieben jedoch unberührt. |
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